Impfungen nach dem Umzug nach Deutschland: Impfpass, Masernnachweis, Nachholimpfungen
Die Reihenfolge nach der Ankunft ist kurz: Anmeldung beim Bürgeramt, Krankenversicherung, dann ein Kinderarzt oder Hausarzt — und zu diesem Termin nehmen Sie alle Impfdokumente mit, die Sie haben. Die Praxis überträgt die bisherigen Impfungen in den deutschen Impfausweis, vergleicht sie mit dem Impfkalender der STIKO und plant nur das, was fehlt. Was dokumentiert ist, wird angerechnet.
Schritt 1. Anmeldung und Krankenversicherung
Der Zugang zu Impfungen läuft über die Krankenversicherung, nicht über den Wohnort allein. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen (§ 20i SGB V); die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen übernimmt die Krankenkasse. Wer neu ist, erledigt deshalb zuerst Anmeldung und Kassenmitgliedschaft und sucht dann eine Praxis — Kinder gehen zum Kinder- und Jugendarzt, Erwachsene zum Hausarzt.
Schritt 2. Welche Dokumente Sie mitbringen
Der Name des Dokuments hängt vom Herkunftsland ab, die Rolle ist überall dieselbe: belegen, was und wann geimpft wurde.
| Herkunftsland | Dokument | Woher |
|---|---|---|
| Ukraine | Formular 063/о — Karte der Schutzimpfungen | Ambulanz, in der das Kind betreut wurde; Kopie oder Auszug für die Eltern |
| Polen | Karta uodpornienia, książeczka zdrowia dziecka, Ausdruck aus dem Internetowe Konto Pacjenta | POZ-Praxis bzw. das eigene Patientenkonto |
| Großbritannien, Irland | Personal Child Health Record („red book"), Ausdruck der GP-Praxis | Hausarztpraxis, in der das Kind registriert war |
| Jedes Land | Arztbriefe, Bescheinigungen für Kita oder Schule, Fotos der Impfpass-Seiten | Behandelnde Einrichtung oder eigenes Archiv |
Fehlt das Original, hilft jeder Beleg, auf dem Impfstoff und Datum lesbar sind. Je mehr belegt ist, desto weniger muss wiederholt werden.
Schritt 3. Was in der Praxis passiert
- Die Praxis sichtet Ihre Unterlagen und überträgt die dokumentierten Impfungen in den deutschen Impfausweis.
- Sie vergleicht den Stand mit dem Impfkalender der STIKO — es gibt ihn auf Deutsch und in neun weiteren Sprachen zum Ausdrucken.
- Sie plant die Nachholimpfungen: nur die fehlenden Dosen, in der richtigen Reihenfolge und mit den nötigen Mindestabständen.
- Die nächste fällige Impfung wird oft am selben Tag gegeben.
Nachholimpfungen: die Serie beginnt nicht von vorn
Das ist die Sorge, mit der die meisten Familien in die Praxis kommen — und sie ist unbegründet. Das Robert Koch-Institut formuliert es so: grundsätzlich gibt es keine unzulässig großen Abstände zwischen Impfungen, eine für Jahre unterbrochene Grundimmunisierung muss in der Regel nicht neu begonnen werden, und bei teilimmunisierten Kindern zählen die bisher dokumentierten Impfungen. „Jede Impfung zählt!" — vorausgesetzt, sie ist dokumentiert.
Der Masernnachweis: die eine Pflicht im deutschen System
Deutschland kennt keine allgemeine Impfpflicht. Die Standardimpfungen sind Empfehlungen der STIKO. Eine Ausnahme gibt es seit dem 1. März 2020: das Masernschutzgesetz, rechtlich § 20 IfSG.
| Wen betrifft es | Was nachzuweisen ist | Womit |
|---|---|---|
| Kinder ab 1 Jahr in Kita, Hort, bestimmten Formen der Kindertagespflege oder Schule | Eine Masernimpfung | Impfausweis oder ärztliches Zeugnis, auch als Anlage zum gelben Untersuchungsheft |
| Kinder ab 2 Jahren und alle nach 1970 Geborenen, für die das Gesetz gilt | Zwei Masernimpfungen oder ein Zeugnis über ausreichende Immunität | dieselben Nachweise |
| Beschäftigte in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen | Zwei Masernimpfungen oder Immunität | dieselben Nachweise |
| Wer bereits vier Wochen in einem Kinderheim oder einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete untergebracht ist | Wie oben, altersabhängig | dieselben Nachweise |
Zwei Punkte werden regelmäßig missverstanden. Erstens: ein Antikörpertest ersetzt die Impfung nicht — eine Antikörperkontrolle wird von der STIKO nicht empfohlen, bei unklarem Impfstatus soll nachgeholt werden. Zweitens: wer den Nachweis nicht erbringt, darf in der Einrichtung nicht betreut werden oder dort arbeiten — für schulpflichtige Kinder und Jugendliche gilt dieser Ausschluss jedoch nicht.
Gelbes Heft, Impfausweis, U-Untersuchungen
Nach dem Umzug führen Sie in Deutschland zwei Hefte parallel, und der Unterschied ist wichtig:
- Impfausweis (das gelbe Impfbuch) — die Impfdokumentation. Hier landet alles, was die Praxis aus Ihren Unterlagen überträgt und selbst impft.
- Gelbes Untersuchungsheft — die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 und J1. Es gehört zum Kind, nicht zur Praxis, und wird zu jedem Termin mitgebracht. Der Masernnachweis kann auch als Anlage zu diesem Heft ausgestellt werden.
Beide enthalten nur das, was jemand hineingeschrieben hat. Automatisch wandert nichts aus dem Herkunftsland dorthin.
Wenn gar keine Unterlagen vorhanden sind
Dann wird der Impfstatus als unklar behandelt und die fehlenden Impfungen werden nachgeholt — das ist keine Strafe, sondern die einzige sichere Variante ohne Information. Bevor Sie sich damit abfinden: fragen Sie in der alten Praxis nach einer Kopie, suchen Sie alte Bescheinigungen für Kita oder Schule, lassen Sie Verwandte nachsehen. Jede belegte Dosis verkleinert die Nachholliste.
Damit die Impfhistorie nicht ein zweites Mal verloren geht
Der schwächste Punkt ist Papier. Der Impfpass bleibt bei Verwandten, geht beim Umzug verloren, wird unleserlich. Deshalb lohnt es sich, die Historie zusätzlich im Telefon zu führen: Datum, Impfstoff, Fotos der Seiten.
Genau dafür ist Evaxify gemacht: Sie tragen die bereits erfolgten Impfungen ein, wählen das Wohnland, und die App vergleicht die Historie mit dem Kalender dieses Landes — sie zeigt, was fehlt und wann die nächste Dosis fällig ist. Ein unsicheres Datum lässt sich als ungefähr speichern und später präzisieren. Für einen Umzug gibt es außerdem eine eigene Checkliste — Dokumente, Kita und Schule, Haustiere. Welche Impfung gegeben wird, entscheidet die Ärztin oder der Arzt; die App sorgt nur dafür, dass keine Daten und keine Termine verloren gehen.
Häufige Fragen
Nein. Nach Angaben des RKI gibt es grundsätzlich keine unzulässig großen Abstände zwischen Impfungen: eine unterbrochene Grundimmunisierung muss in der Regel nicht neu begonnen werden, und dokumentierte Impfungen zählen weiter.
Die Ärztin oder der Arzt liest die mitgebrachte Dokumentation und überträgt die Angaben in den deutschen Impfausweis. Entscheidend ist, dass Impfstoff und Datum lesbar dokumentiert sind — eine Impfung ohne Dokument lässt sich nicht anrechnen.
Für nach 1970 geborene Personen ab einem Jahr, die in Kitas, Horten, bestimmten Formen der Kindertagespflege oder in Schulen betreut werden, sowie für Beschäftigte in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen. Kinder ab einem Jahr brauchen eine, ab zwei Jahren zwei Masernimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über die Immunität.
Ohne ausreichenden Nachweis darf eine Person in der Einrichtung nicht betreut werden oder dort arbeiten. Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche gilt das nicht — sie bleiben in der Schule, die Einrichtung meldet den Fall aber dem Gesundheitsamt, und wer den Nachweis auf Anforderung nicht vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 2 500 Euro geahndet werden kann.
Eine Antikörperkontrolle wird von der Ständigen Impfkommission nicht empfohlen. Bei unklarem Impfstatus sollen die Impfungen nachgeholt werden.
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen (§ 20i SGB V); die von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen übernimmt die Krankenkasse. Deshalb ist die Anmeldung bei einer Krankenkasse der Schritt, der allen anderen vorausgeht.
Auch lesenswert
Quellen
- Impfkalender — Robert Koch-Institut (STIKO)
- Nachholimpfungen — Robert Koch-Institut
- Masernschutzgesetz — infektionsschutz.de (BZgA)
- FAQ zum Masernschutzgesetz — Robert Koch-Institut
- § 20 Infektionsschutzgesetz — gesetze-im-internet.de
- § 20i SGB V — Leistungen zur Schutzimpfung
- Das gelbe Heft — kindergesundheit-info.de (BZgA)